Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG)

Zum 1.1.2022 ist das hessische Psychisch-Kranken-Hilfegesetz in einer neuen Fassung in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist eine überarbeitete Fassung des Gesetzes von 2017 und gilt bis zum 31.12.2028