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1.1.2022
Zum 1.1.2022 ist das hessische Psychisch-Kranken-Hilfegesetz in einer neuen Fassung in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist eine überarbeitete Fassung des Gesetzes von 2017 und gilt bis zum 31.12.2028
Mitglied im Landesverband Hessen der Angehörigen psychisch Kranker e. V.
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