Gesetzliche Betreuung in Abgrenzung zu Vollmacht und Patientenverfügung

Jeder Mensch kann unerwartet im Laufe seines Lebens aus Krankheits-, Unfall- oder Altersgründen unerwartet in die Lage kommen, auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein.

  • Wer ist dann berechtigt und in der Lage, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen für den anderen zu treffen?
  • Wer setzt die eigenen Wünsche im Falle von Krankheit und Hilfsbedürftigkeit um?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bietet eine Vollmacht oder Gesetzliche Betreuung und wie sehen die Grenzen der Umsetzung einer Vollmacht oder Gesetzlichen Betreuung bei krankheitsbedingter Uneinsichtigkeit aus?

Wichtig zu wissen ist, dass Ehegatten nur eingeschränkt und zeitlich befristet ohne Vollmacht für den Ehepartner handeln können und erwachsene Kinder oder Vertrauenspersonen nur mit Vollmachten bzw. Gesetzlicher Betreuung handeln können!

Frau Ute Reinemer vom Paritätischen Betreuungsverein Darmstadt e.V. informiert Sie auf unserer Veranstaltung

  • am 10.07.2023 von 17:30 bis 19:00 Uhr
  • Haus der Caritas, Sturzstraße 9, 64285 Darmstadt

umfassend zu diesem Thema. Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie sich und Ihre Angehörigen bestmöglich vorbereiten und welche rechtlichen Instrumente Ihnen dabei helfen können. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen und seien Sie informiert.